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Immer an die Zukunft denken
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Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Stand ab 01.07.2021
In der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG-WG) kann bei Neubauten und der Sanierung von Bestandsgebäuden bei Erreichen eines Effizienzhauses eine Förderung in Form eines Investitionszuschusses oder eines Kredits mit Zinsverbilligung und Tilgungszuschuss beantragt werden. Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten und die maximalen Zuschüsse sind hierbei von der erreichten Effizienzhaus-Stufe und der Anzahl der Wohneinheiten (WE) abhängig.
Bei Neubauten können die Fördersätze erhöht werden, wenn sog. „EE“-Klassen (für die Nutzung mindestens 55% Erneuerbarer Energien) oder „NH“-Klassen (für Gebäude mit Nachhaltigkeitszertifikat) erreicht werden. Beim Plus Paket sind zusätzliche Anforderungen, wie die Installation einer stromerzeugenden Anlage (z.B. Photovoltaik mit Batteriespeicher) und einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung zu erfüllen. Die Fördersätze für den Neubau von Wohngebäude können Sie der folgenden Tabelle entnehmen.
BEG-WG: Neubau |
||
Effizienzhaus-Stufe | förderfähige Kosten pro WE | Zuschuss/ Tilgungszuschuss |
55 | 120.000, – EUR | 15% |
55 EE/NH | 150.000, – EUR | 17,5% |
40 | 120.000, – EUR | 20% |
40 EE/NH | 150.000, – EUR | 22,5% |
40 Plus | 150.000, – EUR | 25% |
Bei der Sanierung von Bestandsgebäuden ist der Aufwand für das Erreichen eines Effizienzhauses größer, als bei Neubauten, deshalb sind dort die Fördersätze höher. Diese können zusätzlich um 5% erhöht werden, wenn zuvor für das Gebäude ein geförderter individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt wurde und die dort als Ziel definierte Effizienzhaus-Stufe erreicht wird (iSFP-Bonus). Die Fördersätze für eine Komplettsanierung von bestehenden Wohngebäuden zu Effizienzhäusern können Sie der folgenden Tabelle entnehmen.
BEG-WG: Sanierung-Effizienzhaus |
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Effizienzhaus-Stufe | förderfähige Kosten pro WE | Zuschuss/ Tilgungszuschuss |
Denkmal | 120.000, – EUR | 25% |
Denkmal EE | 150.000, – EUR | 30% |
100 | 120.000, – EUR | 27,5% |
100 EE | 150.000, – EUR | 32,5% |
85 | 120.000, – EUR | 30% |
85 EE | 150.000, – EUR | 35% |
70 | 120.000, – EUR | 35% |
70 EE | 150.000, – EUR | 40% |
55 | 120.000, – EUR | 40% |
55 EE | 150.000, – EUR | 45% |
40 | 120.000, – EUR | 45% |
40 EE | 150.000, – EUR | 50% |
iSFP-Bonus | +5% |
Werden bei Bestandsgebäuden nur einzelne Bauteile saniert, dann kann dies über die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG-EM) ebenfalls mit einem Investitionszuschuss oder einem zinsverbilligten Kredit mit Tilgungszuschuss gefördert werden. Die Fördersätze können teilweise um 10% erhöht werden, wenn eine Ölheizung durch eine Heizung auf Basis Erneuerbarer Energien ersetzt wird (Austauschprämie für Ölheizungen) und um weitere 5%, wenn die Umsetzung einer energetischen Sanierungsmaßnahme im Rahmen eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans geschieht (iSFP-Bonus). Die Fördersätze für die Sanierung von Einzelmaßnahmen in bestehenden Wohngebäuden können Sie der folgenden Tabelle entnehmen.
BEG-EM: Sanierung-Einzelmaßnahmen |
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förderfähige Kosten (max. 60.000, – EUR pro WE) | Zuschuss/ Tilgungszuschuss |
Einzelmaßnahmen Gebäudehülle (z.B. Dach, Außenwände, Kellerdecke, Fenster und Türen) | 20% |
Anlagentechnik ohne Heizung (z.B. Lüftung…) | 20% |
Heizungsoptimierung | 20% |
Gas-Brennwert Renewable Ready | 20% |
Gas-Hybrid-Heizung | 30% |
Solarkollektoren
Alternativ ab 20 m², 3 WE |
30%
ertragsabhängig |
Biomasse-Heizung
mit Innovationsbonus |
35%
40% |
Wärmepumpen | 35% |
Innovative Heiztechnik | 35% |
EE-Hybrid-Heizung | 35% |
Fernwärmeanschluss bei EE-Anteil ab 25%
Fernwärmeanschluss bei EE-Anteil ab 55% |
30%
35% |
Öl-Austauschbonus | +10% |
iSFP-Bonus | +5% |
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