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Informationen zu Fördermitteln

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Stand ab 01.07.2021

In der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG-WG) kann bei Neubauten und der Sanierung von Bestandsgebäuden bei Erreichen eines Effizienzhauses eine Förderung in Form eines Investitionszuschusses oder eines Kredits mit Zinsverbilligung und Tilgungszuschuss beantragt werden. Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten und die maximalen Zuschüsse sind hierbei von der erreichten Effizienzhaus-Stufe und der Anzahl der Wohneinheiten (WE) abhängig.
Bei Neubauten können die Fördersätze erhöht werden, wenn sog. „EE“-Klassen (für die Nutzung mindestens 55% Erneuerbarer Energien) oder „NH“-Klassen (für Gebäude mit Nachhaltigkeitszertifikat) erreicht werden. Beim Plus Paket sind zusätzliche Anforderungen, wie die Installation einer stromerzeugenden Anlage (z.B. Photovoltaik mit Batteriespeicher) und einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung zu erfüllen. Die Fördersätze für den Neubau von Wohngebäude können Sie der folgenden Tabelle entnehmen.

BEG-WG: Neubau
Effizienzhaus-Stufe förderfähige Kosten pro WE Zuschuss/ Tilgungszuschuss
55 120.000, – EUR 15%
55 EE/NH 150.000, – EUR 17,5%
40 120.000, – EUR 20%
40 EE/NH 150.000, – EUR 22,5%
40 Plus 150.000, – EUR 25%

Bei der Sanierung von Bestandsgebäuden ist der Aufwand für das Erreichen eines Effizienzhauses größer, als bei Neubauten, deshalb sind dort die Fördersätze höher. Diese können zusätzlich um 5% erhöht werden, wenn zuvor für das Gebäude ein geförderter individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt wurde und die dort als Ziel definierte Effizienzhaus-Stufe erreicht wird (iSFP-Bonus). Die Fördersätze für eine Komplettsanierung von bestehenden Wohngebäuden zu Effizienzhäusern können Sie der folgenden Tabelle entnehmen.

BEG-WG: Sanierung-Effizienzhaus
Effizienzhaus-Stufe förderfähige Kosten pro WE Zuschuss/ Tilgungszuschuss
Denkmal 120.000, – EUR 25%
Denkmal EE 150.000, – EUR 30%
100 120.000, – EUR 27,5%
100 EE 150.000, – EUR 32,5%
85 120.000, – EUR 30%
85 EE 150.000, – EUR 35%
70 120.000, – EUR 35%
70 EE 150.000, – EUR 40%
55 120.000, – EUR 40%
55 EE 150.000, – EUR 45%
40 120.000, – EUR 45%
40 EE 150.000, – EUR 50%
iSFP-Bonus +5%

Werden bei Bestandsgebäuden nur einzelne Bauteile saniert, dann kann dies über die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG-EM) ebenfalls mit einem Investitionszuschuss oder einem zinsverbilligten Kredit mit Tilgungszuschuss gefördert werden. Die Fördersätze können teilweise um 10% erhöht werden, wenn eine Ölheizung durch eine Heizung auf Basis Erneuerbarer Energien ersetzt wird (Austauschprämie für Ölheizungen) und um weitere 5%, wenn die Umsetzung einer energetischen Sanierungsmaßnahme im Rahmen eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans geschieht (iSFP-Bonus). Die Fördersätze für die Sanierung von Einzelmaßnahmen in bestehenden Wohngebäuden können Sie der folgenden Tabelle entnehmen.

BEG-EM: Sanierung-Einzelmaßnahmen
förderfähige Kosten (max. 60.000, – EUR pro WE) Zuschuss/ Tilgungszuschuss
Einzelmaßnahmen Gebäudehülle (z.B. Dach, Außenwände, Kellerdecke, Fenster und Türen) 20%
Anlagentechnik ohne Heizung (z.B. Lüftung…) 20%
Heizungsoptimierung 20%
Gas-Brennwert Renewable Ready 20%
Gas-Hybrid-Heizung 30%
Solarkollektoren

Alternativ ab 20 m², 3 WE

30%

ertragsabhängig

Biomasse-Heizung

mit Innovationsbonus

35%

40%

Wärmepumpen 35%
Innovative Heiztechnik 35%
EE-Hybrid-Heizung 35%
Fernwärmeanschluss bei EE-Anteil ab 25%

Fernwärmeanschluss bei EE-Anteil ab 55%

30%

35%

Öl-Austauschbonus +10%
iSFP-Bonus +5%

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