Welche Möglichkeiten gibt es zum Heizen mit Erneuerbaren Energien?

FAQ
Gebäudeenergiegesetz

Für den Umstieg auf das Heizen mit Erneuerbaren Energien können verschiedene Technologien verwendet werden. Die Regelungen sind technologieoffen.

Beim Einbau einer neuen Heizung gibt es folgende Erfüllungsmöglichkeiten:

  • Anschluss an ein Wärmenetz: In Wärmenetzen können verschiedene erneuerbare Wärmequellen sowie Abwärme (z.B. aus Industriebetrieben oder aus Rechenzentren) effektiv genutzt und miteinander kombiniert werden. Wärmenetze sollen bis 2030 einen Anteil von mindestens 50 Prozent Wärme aus Erneuerbaren Energien oder Abwärme aufweisen, bis 2045 müssen sie komplett treibhausgasneutral sein. Daher gilt beim Anschluss an ein bestehendes Wärmenetz die Heizen-mit-Erneuerbaren-Vorgabe als erfüllt, auch wenn der Anteil Erneuerbarer Energien derzeit noch geringer ist. Gerade in Ballungsräumen ist daher der Anschluss an ein Wärmenetz eine gute Option, um die neuen gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Durch den Fernwärmenetzanschluss kann auf eine künftig dekarbonisierte Wärmeversorgung gesetzt werden, ohne dass bereits beim Heizungsaustausch ein hoher energetischer Sanierungsstand erreicht sein muss.
  • Einbau einer elektrischen Wärmepumpe: Der Einbau einer elektrischen Wärmepumpe bietet sich für viele Ein- und Zweifamilienhäuser, aber auch für Mehrfamilienhäuser an – auch im Bestand. Die Wärmepumpe nutzt zum großen Teil die kostenlose und erneuerbare Umweltwärme (aus dem Boden, der Luft oder dem Abwasser) und erfüllt daher die Erneuerbaren-Vorgabe. Eine Dämmung des Gebäudes oder eine Flächenheizung sind hierbei von Vorteil, aber keine zwingende Voraussetzung.
  • Stromdirektheizung: In sehr gut gedämmten Gebäuden mit geringem Heizbedarf können Stromdirektheizungen genutzt werden. Strom stammt bereits zu fast 50 Prozent aus erneuerbaren Quellen; der Anteil erneuerbarer Energien wird weiter kontinuierlich steigen und soll bis 2030 bei einem Anteil von mindestens 80% liegen.
  • Einbau einer Hybridheizung: Reicht eine Wärmepumpe allein nicht für die Deckung der Heizlastspitze im Winter aus, kann sie durch einen fossil betriebenen Wärmeerzeuger (Öl- oder Gasheizung) oder auch eine Biomasseheizung ergänzt werden. Dieser Spitzenlastkessel springt dann nur an besonders kalten Tagen zur Unterstützung ein. Um die Vorgabe von 65 Prozent Erneuerbaren Energien zu erfüllen, muss die Wärmepumpe vorrangig betrieben werden und Mindestanforderungen an die Leistung erfüllen. Vor allem in noch nicht gedämmten Mehrfamilienhäusern kann die Hybridheizung eine gute Option sein, so dass nach einer Sanierung der (fossile) Spitzenlastkessel nicht mehr notwendig ist.
  • Heizung auf der Basis von Solarthermie: Voraussetzung ist, dass damit der Wärmebedarf des Gebäudes komplett gedeckt wird.
  • Wasserstoffheizungen, also Heizungen, die sowohl mit Erdgas als auch mit reinem Wasserstoff heizen können, sofern der örtliche Gasnetzbetreiber einen konkreten und verbindlichen Transformationsplan für sein Gasnetz zur Umstellung auf Wasserstoff erstellt und veröffentlicht hat.
  • Einbau einer Biomasseheizung (Holzheizung, Pelletheizung, etc.): Da nachhaltig erzeugte Biomasse nur begrenzt verfügbar ist und durch Nachfrage in verschiedenen Sektoren voraussichtlich teurer wird, sollte diese Option nur in Bestandsgebäuden genutzt werden, in denen andere Lösungen nicht sinnvoll oder machbar sind, z.B. in Gebäuden, die schwer zu sanieren oder denkmalgeschützt sind.
  • Einbau einer Gasheizung, die nachweislich erneuerbare Gase nutzt: In diesem Fall muss für die Wärmeversorgung zu mindestens 65 Prozent nachhaltiges Biomethan oder biogenes Flüssiggas verwendet werden. Allerdings ist Biomasse begrenzt verfügbar und die Kosten für Biomethan sind vergleichsweise hoch. Wobei auch zukünftig von weiter steigenden Preisen auszugehen ist. Auch „H2-Ready“ Gasheizungen, also Heizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind, sind möglich, dürfen aber nur dann eingebaut werden, wenn es einen rechtsverbindlichen Investitions- und Transformationsplan für Wasserstoffnetze gibt.
  • Bei neu errichteten Gebäuden wird der Einbau einer Heizung auf Basis von Biomasse auf die Nutzung in einem Spitzenlastkessel im Zusammenspiel mit einer Wärmepumpe (Wärmepumpen-Hybridheizung) beschränkt, um die begrenzten Biomasse-Ressourcen zu schonen.