FAQ
Gebäudeenergiegesetz
Vollständig treibhausgasneutral wird der Betrieb von Stromheizungen und Wärmepumpen dann sein, wenn auch die Stromerzeugung vollständig dekarbonisiert ist. Entsprechend gilt: Je klimafreundlicher der Strom zum Betrieb von Wärmepumpen und Stromdirektheizungen, desto geringer die durch das Heizen verursachten CO₂-Emissionen. Gebäudebezogen lässt sich diese Bilanz heute schon optimieren, wenn mit einer Photovoltaikanlage Strom erzeugt und direkt zum Betrieb des Wärmeerzeugers genutzt wird.
Gleichzeitig ist es wichtig, den Ausbau von Wind- und Solarenergie sowie den Netzausbau noch schneller voranzubringen. Die Bundesregierung hat schon letztes Jahr zahlreiche Weichen gestellt. Dazu sind das Erneuerbare-Energien-Gesetz und weitere Gesetze überarbeitet worden. Die Ausbaupfade und Ausschreibungsmengen für Wind- und Solarenergieanlagen wurden erhöht und die Rahmenbedingungen für Erneuerbare Energien durch viele Einzelmaßnahmen verbessert, auch im Planungs- und Steuerrecht. Auch die Rolle von Bürgerenergie-Anlagen und Kommunen wurde gestärkt. Einen Überblick über den aktuellen Stand der Maßnahmen gibt es hier. Und auch in der sogenannten EU-Notfallverordnung ist der Ausbau von Stromleitungen, Windkraftausbau und PV-Freiflächenanlagen Teil der prioritären Maßnahmen. Die nationale Umsetzung der EU-Notfallverordnung wurde gerade am 3. März 2023 final von Bundestag und Bundesrat verabschiedet.
Der Anteil Erneuerbarer Energien am erzeugten Strom ist in den letzten Jahren auf nahezu 50 Prozent angestiegen (2022: 48 Prozent). Dieser Anteil soll bis 2030 auf 80 Prozent ansteigen. Bis 2035 soll die Stromerzeugung vollständig erneuerbar sein. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien ist der beste Weg zu dauerhaft bezahlbaren Strompreisen, da Windkraft- und Solaranlagen mittlerweile die günstigsten Stromerzeugungstechnologien sind und unabhängig von Energieimporten aus anderen Ländern machen.